Erwägungsgrund 40 32019R1149
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den Exekutivdirektor der Behörde das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, festgelegt in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden „Statut“ und „Beschäftigungsbedingungen“), einschließlich der Regeln für die berufliche Schweigepflicht oder andere vergleichbare Geheimhaltungspflichten, gelten.