Erwägungsgrund 11 32019R0818
Die Interoperabilitätskomponenten sollten sich auf das EES, das VIS, das ETIAS, Eurodac, das SIS und das ECRIS-TCN erstrecken. Zudem sollten sie sich auf Europol-Daten erstrecken, jedoch nur, soweit es erforderlich ist, um Europol-Daten gleichzeitig zu diesen EU-Informationssystemen abfragen zu können.