Erwägungsgrund 63 32019R0818
Damit sich die mitgliedstaatlichen Behörden und Stellen der Union an die neuen Anforderungen an die Nutzung des ESP anpassen können, ist es erforderlich, einen Übergangszeitraum vorzusehen. Ebenso sollten, um ein kohärentes und optimales Funktionieren des MID zu ermöglichen, Übergangsmaßnahmen für dessen Inbetriebnahme vorgesehen werden.