Erwägungsgrund 49 32019R0818
Die Kommission sollte die von eu-LISA erstellten Qualitätsberichte auswerten und gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten. Die Mitgliedstaaten sollten dafür verantwortlich sein, einen Aktionsplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur Behebung etwaiger Mängel bei der Datenqualität beschrieben werden, und regelmäßig über dabei erzielte Fortschritte Bericht erstatten.