Erwägungsgrund 15 32019R0818
Nutzer des ESP, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates Zugang zu Europol-Daten haben, sollten die Europol-Daten gleichzeitig zu den EU-Informationssystem, zu denen sie Zugang haben, abfragen dürfen. Jedwede sich an eine solche Anfrage anschließende Datenverarbeitung sollte in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/794 stehen und insbesondere etwaigen vom Datenlieferanten festgelegten Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen Rechnung tragen.