Erwägungsgrund 16 32019R0818
Das ESP sollte so konzipiert und konfiguriert werden, dass nur solche Datenabfragen zugelassen werden, die Daten verwenden, die sich auf Personen oder Reisedokumente beziehen, die in einem EU-Informationssystem, in den Europol-Daten oder in den Interpol-Datenbanken vorhanden sind.