Erwägungsgrund 25 32019R0818
Der CIR sollte auf diese Weise den Zugang von Behörden, die für die Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, zu jenen EU-Informationssystemen, die nicht ausschließlich für die Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung schwerer Straftaten errichtet wurden, erleichtern und vereinheitlichen.