Erwägungsgrund 27 32019R0818
Sämtliche Datensätze im CIR sollten logisch voneinander getrennt werden, indem jeder Datensatz durch eine entsprechende Kennzeichnung automatisch mit dem Namen des zugrunde liegenden Systems, zu dem er gehört, verknüpft wird. Die Zugangskontrollen des CIR sollten nach Maßgabe dieser Kennzeichnungen darüber entscheiden, ob Zugang zu den betreffenden Datensätzen gewährt wird.