Erwägungsgrund 7 32019R0818
Der Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 9. Juni 2017 zum weiteren Vorgehen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Sicherstellung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme aufgefordert, die von der hochrangigen Expertengruppe vorgeschlagenen Lösungen zur Verbesserung der Interoperabilität umzusetzen.