Erwägungsgrund 14 32019R0818
Das ESP sollte so konzipiert werden, dass bei der Abfrage der Interpol-Datenbanken sichergestellt ist, dass die von einem Nutzer des ESP für eine Abfrage eingegebenen Daten nicht mit den Eigentümern der Interpol-Daten geteilt werden. Durch die Konzipierung des ESP sollte auch sichergestellt werden, dass die Interpol-Datenbanken nur gemäß dem anwendbaren Unionsrecht und nationalen Recht abgefragt werden.