Erwägungsgrund 68 32019R0818
Zudem sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zum Erlass detaillierter Bestimmungen über folgende Aspekte übertragen werden: die technischen Einzelheiten der Profile von Nutzern des ESP; die Spezifikationen der technischen Lösung, die die Abfrage von EU-Informationssystemen der EU, Europol-Daten und Interpol-Datenbanken durch das ESP erlaubt, und das Format der Antworten des ESP; die technischen Vorschriften für die Erstellung von Verknüpfungen im MID zwischen Daten aus verschiedenen EU-Informationssystemen; Inhalt und Darstellung des für die Unterrichtung der betroffenen Person zu benutzenden Formulars, wenn eine rote Verknüpfung erstellt wird; die Leistungsanforderungen und Leistungsüberwachung des gemeinsamen BMS; Mechanismen und Verfahren für die automatische Datenqualitätskontrolle sowie gemeinsame Datenqualitätsindikatoren; die Entwicklung des UMF-Standards; das Verfahren zur Zusammenarbeit im Fall eines Sicherheitsvorfalls; und die Spezifikationen der technischen Lösung für die Mitgliedstaaten, um die Anträge von Nutzern auf Zugang zu verwalten. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.