Erwägungsgrund 44 32019R0818
Für über das SIS erhaltene/generierte Verknüpfungen, die sich auf Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft, von Vermissten oder Schutzbedürftigen oder von im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesuchten Personen oder auf Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfragen oder gezielten Kontrollen beziehen, sollte das SIRENE-Büro des Mitgliedstaats, der die Ausschreibung vorgenommen hat, für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständig sein. Diese Kategorien von SIS-Ausschreibungen haben einen sensiblen Charakter und sollten daher nicht notwendigerweise gegenüber den Behörden, die die damit verknüpften Daten in einem anderen EU-Informationssystem eingegeben oder aktualisiert haben, offengelegt werden. Durch die Erstellung einer Verknüpfung zu SIS-Daten sollte den nach Maßgabe der Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861 und (EU) 2018/1862 zu ergreifenden Maßnahmen nicht vorgegriffen werden.