Erwägungsgrund 39 32022R0850
Um das Europäische Parlament und den Rat in die Lage zu versetzen, den Erfolg der Übergabe des e-CODEX-Systems und das Funktionieren des e-CODEX-Systems im Allgemeinen zu bewerten, sollte die Kommission regelmäßig Gesamtbewertungen des e-CODEX-Systems vornehmen. Eine derartige Bewertung sollte zum ersten Mal drei Jahre nach Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System durch eu-LISA und danach alle vier Jahre durchgeführt werden.