Erwägungsgrund 19 32022R0850
Das e-CODEX-System kann in grenzüberschreitenden Zivil- und Strafsachen eingesetzt werden. Es sollte möglich sein, das e-CODEX-System und die Komponenten des e-CODEX-Systems für andere Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der justiziellen Zusammenarbeit nach dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht zu nutzen, solange eine solche Nutzung den Einsatz des e-CODEX-Systems nicht beeinträchtigt. Diese Verordnung gilt nur für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen angeschlossenen Systemen über autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte gemäß den entsprechenden digitalen Verfahrensstandards.