Erwägungsgrund 37 32022R0850
Die Amtszeit der Mitglieder des e-CODEX-Programmverwaltungsrats und ihrer Stellvertreter sollte verlängert werden können. Der Vertretung der einzelnen Mitgliedstaaten im e-CODEX-Programmverwaltungsrat sollte gebührend Rechnung getragen werden; diese soll wann immer möglich gefördert werden, damit sichergestellt ist, dass alle Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit im e-CODEX-Programmverwaltungsrat vertreten sind.