Erwägungsgrund 51 32022R0850
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 26. Januar 2021 eine Stellungnahme abgegeben —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 26. Januar 2021 eine Stellungnahme abgegeben —