Erwägungsgrund 21 32022R0850
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. In den in diesem Rahmen erlassenen Durchführungsrechtsakten sollte folgendes festgelegt werden: die technischen Mindestspezifikationen und -standards, die den Komponenten des e-CODEX-Systems zugrunde liegen, einschließlich der Sicherheitsstandards und der Methoden zur Überprüfung der Integrität und Authentizität; die Anforderungen an das Dienstleistungsniveau für die von eu-LISA ausgeführten Tätigkeiten sowie andere für diese Tätigkeiten notwendige technische Spezifikationen — einschließlich der Zahl der e-CODEX-Korrespondenten für die autorisierten e-CODEX Zugangspunkte, im Verhältnis zu der Zahl der autorisierten e-CODEX Zugangspunkte und zu der Zahl der von ihnen angewendeten digitalen Verfahrensstandards –; und die spezifischen Regelungen für Übergabe und Übernahme des e-CODEX-Systems. In den Durchführungsrechtsakten sollten auch digitale Verfahrensstandards festgelegt werden können, mit denen die Nutzung des e-CODEX-Systems in den Verfahren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unterstützt werden soll.