Erwägungsgrund 27 32022R0850
Die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit über eine Reihe umfangreicher Kommunikationskanäle, einschließlich Websites und Social-Media-Plattformen, über das e-CODEX-System unterrichten.
Die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit über eine Reihe umfangreicher Kommunikationskanäle, einschließlich Websites und Social-Media-Plattformen, über das e-CODEX-System unterrichten.