Erwägungsgrund 34 32022R0850
Bei der Übergabe des e-CODEX-Systems an eu-LISA sollte sichergestellt werden, dass alle Rechte an geistigem Eigentum oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die entsprechenden unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände an eu-LISA übertragen werden, damit eu-LISA ihre Zuständigkeiten im Rahmen dieser Verordnung wahrnehmen kann. Für die wichtigsten Softwarekomponenten des e-CODEX-Systems ist jedoch keine vertragliche Übertragung erforderlich, da diese Softwarekomponenten quelloffen sind und unter die European Union Public Licence fallen.