Erwägungsgrund 25 32022R0850
Auf nationaler Ebene sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Behörden oder juristischen Personen wie etwa Privatunternehmen und Organisationen, die Angehörige der Rechtsberufe vertreten, die Autorisierung für den Betrieb von e-CODEX-Zugangspunkten zu erteilen. Die Mitgliedstaaten sollten eine Liste solcher in ihren Hoheitsgebieten betriebenen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte führen und diese eu-LISA mitteilen, damit im Rahmen der einschlägigen Verfahren eine Interaktion zwischen ihnen möglich ist. Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte auf nationaler Ebene betreiben, müssen die Datenschutzanforderungen und -grundsätze gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 einhalten. Auf Unionsebene sollte es der Kommission möglich sein, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union die Autorisierung zum Betrieb von e-CODEX-Zugangspunkten zu erteilen. Die Kommission sollte eine Liste solcher autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte führen und diese eu-LISA zu dem gleichen Zweck mitteilen, damit im Rahmen der einschlägigen Verfahren eine Interaktion zwischen ihnen möglich ist. Die Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte auf Unionsebene betreiben, müssen die Datenschutzanforderungen und -grundsätze der Verordnung (EU) 2018/1725 einhalten. Obwohl eu-LISA die Verwaltung des e-CODEX-Systems sicherstellen sollte, und unter Berücksichtigung des dezentralen Charakters des e-CODEX-Systems, sollte die Zuständigkeit für die Einrichtung und den Betrieb der autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte ausschließlich bei den Stellen liegen, die die entsprechenden autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte betreiben. Eine Stelle, die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt betreibt, sollte nach dem geltenden Recht die Verantwortung für alle Schäden tragen, die sich aus dem Betrieb dieses autorisierten e-CODEX-Zugangspunktes ergeben. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich vergewissern, dass die Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte betreiben, über die erforderliche technische Ausrüstung und das erforderliche Personal verfügen, um das ordnungsgemäße und zuverlässige Funktionieren des e-CODEX-Systems sicherzustellen. Wenn diese Stellen nicht über die erforderliche technische Ausrüstung und das erforderliche Personal verfügen, sollte ihr autorisierter e-CODEX-Zugangspunkt seine Autorisierung verlieren.