Erwägungsgrund 29 32022R0850
Es sollte ein Mechanismus zur Überwachung der Auswirkungen von Instrumenten eingerichtet werden, die den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch von Daten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Union ermöglichen. Die Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte betreiben, sollten daher in der Lage sein, umfassende Daten über die Nutzung des e-CODEX-Systems systematisch zu erheben und zu pflegen. Dies sollte nicht nur die Arbeit der Mitgliedstaaten bei der Erhebung der einschlägigen Daten verringern und gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz gewährleisten, sondern auch die Ex-post-Überwachung der im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen erlassenen Unionsrechtsakte durch die Kommission erheblich erleichtern. Die gesammelten Informationen sollten nur aggregierte Daten umfassen und keine personenbezogenen Daten darstellen.