Erwägungsgrund 33 32022R0850
Damit eu-LISA sich angemessen auf die Übernahme des e-CODEX-Systems vorbereiten kann, sollte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bis zum 31. Dezember 2022 ein Übergabedokument vorlegen, in dem die Einzelheiten für die Übergabe des e-CODEX-Systems — einschließlich der Kriterien für einen erfolgreichen Übergabeprozess und den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses — im Einklang mit den von der Kommission gemäß dieser Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakten festgelegt sind. Das Übergabedokument sollte die Komponenten des e-CODEX-Systems einschließlich des Gateways, des Konnektors und der digitalen Verfahrensstandards und die entsprechenden unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände abdecken. Die Kommission sollte den Prozess der Übergabe und Übernahme überwachen, um sicherzustellen, dass er mit den nach dieser Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakten und dem Übergabedokument übereinstimmt. Die Übernahme sollte erst dann erfolgen, wenn die Kommission — nach Konsultation der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA — erklärt hat, dass der Prozess erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach der Vorlage des Übergabedokuments und bis zur erfolgreichen Übergabe des e-CODEX-Systems an eu-LISA sollte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle keine Änderungen am System vornehmen oder keine neue Software-Versionen zur Verfügung stellen, die über das hinausgehen, was zur fehlerbehebenden Wartung des Systems erforderlich wäre.