Erwägungsgrund 41 32022R0850
In Bezug auf die Kosten, die bei der Wahrnehmung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben entstehen, sollte diese Verordnung die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, aus Finanzierungsprogrammen der Union Mittel für die Implementierung des e-CODEX-Systems auf nationaler Ebene zu beantragen.