Erwägungsgrund 51 32022R0869
Mitgliedstaaten, die Energieinfrastrukturvorhaben derzeit in ihren Genehmigungsverfahren auf nationaler Ebene nicht die höchstmögliche Bedeutung zuweisen, sollten dazu angeregt werden, ihnen diese hohe Bedeutung auf nationaler Ebene beizumessen und insbesondere zu prüfen, ob dies zu schnelleren Genehmigungsverfahren führen würde.