Erwägungsgrund 43 32022R0869
Wichtig ist, dass die Genehmigungsverfahren gestrafft und verbessert werden, wobei die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau neuer Energieinfrastrukturen so weit wie möglich berücksichtigt werden sollten, um dem Subsidiaritätsprinzip gebührend Rechnung zu tragen. Angesichts der Dringlichkeit, die hinsichtlich der Entwicklung der Energieinfrastrukturen geboten ist, sollte zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren eine eindeutige Frist für die Entscheidung der relevanten Behörden über den Bau der Infrastruktur im Rahmen des Vorhabens festgelegt werden. Diese Frist sollte zu einer effizienteren Festlegung und Handhabung der Verfahren und in keinem Fall zu Abstrichen bei den rechtlich festgelegten hohen Umweltstandards und der Beteiligung der Öffentlichkeit führen. In dieser Verordnung sollte die Höchstdauer der Fristen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten können jedoch — soweit möglich und insbesondere in Bezug auf Vorhaben, für die ggf. weniger komplexe Genehmigungsverfahren erforderlich sind als für Übertragungsinfrastrukturen, wie im Bereich der intelligenten Netze — Maßnahmen treffen, um die Fristen zu verkürzen. Die zuständigen Behörden sollten für die Gewährleistung der Einhaltung der Fristen verantwortlich sein.