Erwägungsgrund 12 32022R0869
Bei der Entwicklung der transeuropäischen Energieinfrastruktur sollte, soweit technisch möglich und am effizientesten, die Möglichkeit der Umwidmung bestehender Infrastrukturen und Ausrüstungen berücksichtigt werden.
Bei der Entwicklung der transeuropäischen Energieinfrastruktur sollte, soweit technisch möglich und am effizientesten, die Möglichkeit der Umwidmung bestehender Infrastrukturen und Ausrüstungen berücksichtigt werden.