Erwägungsgrund 59 32022R0869
Während die Umwidmung der Erdgasinfrastruktur darauf abzielt, die Gasnetze zu dekarbonisieren und die gezielte Nutzung von reinem Wasserstoff zu ermöglichen, könnte ein Übergangszeitraum den Transport oder die Speicherung einer vordefinierten Mischung von Wasserstoff mit Erdgas oder Biomethan ermöglichen. Die Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas oder Biomethan könnte zur Steigerung der Wasserstofferzeugungskapazität und zur Erleichterung des Transports von Wasserstoff genutzt werden. Um den Übergang zu Wasserstoff sicherzustellen, sollte der Projektträger — auch im Wege kommerzielle Verträge — nachweisen, wie die Erdgasanlagen bis zum Ende des Übergangszeitraums in Anlagen für Wasserstoff umgewandelt werden und wie die Nutzung von Wasserstoff während des Übergangszeitraums verbessert wird. Im Rahmen der Überwachung sollte die Agentur die rechtzeitige Umwandelung des Projekts in eine spezielle Wasserstoffanlage überprüfen. Jede Finanzierung dieser Projekte gemäß der Verordnung (EU) 2021/1153 während des Übergangszeitraums sollte an die in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Bedingung geknüpft sein, dass die Finanzierung im Falle einer Verzögerung der rechtzeitigen Umwandlung des Projekts in eine spezielle Wasserstoffanlage zurückgezahlt wird, sowie an angemessene Bestimmungen, die die Durchsetzung dieser Bedingung ermöglichen.