Erwägungsgrund 57 32022R0869
Finanzhilfen für Arbeiten im Zusammenhang mit Projekten von gemeinsamem Interesse sollten unter den gleichen Bedingungen wie für andere Kategorien gewährt werden, wenn sie zu den allgemeinen energie- und klimapolitischen Zielen der Union beitragen und die Dekarbonisierungsziele des Drittlandes mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen.