Erwägungsgrund 46 32022R0869
Die Erörterung einer angemessenen Kostenaufteilung sollte auf der Kosten-Nutzen-Analyse für ein Infrastrukturvorhaben beruhen, die auf der Grundlage einer harmonisierten Methode für die energiesystemweite Analyse erfolgt, die auf allen einschlägigen Szenarien beruht, die im Rahmen der unionsweiten Zehnjahresnetzentwicklungspläne, die gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009 und (EU) 2019/943 erstellt und von der Agentur überprüft werden, sowie weiteren Szenarien für die Netzentwicklungsplanung, die eine solide Analyse des Beitrags des Vorhabens von gemeinsamem Interesse zur Verwirklichung der energiepolitischen Unionsziele Dekarbonisierung, Marktintegration, Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit ermöglichen. Bei dieser Analyse könnten Indikatoren und entsprechende Referenzwerte für einen Vergleich der Investitionskosten pro Einheit berücksichtigt werden. Werden andere Szenarien verwendet, so sollten diese mit den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 im Einklang stehen und Gegenstand eines umfassenden Konsultations- und Kontrollverfahrens sein.