Erwägungsgrund 29 32022R0869
In enger Abstimmung mit allen Mitgliedstaaten und Interessenträgern hat die Kommission 14 transeuropäische Energieinfrastrukturprioritäten ermittelt, deren Umsetzung für die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unerlässlich ist. Diese Prioritäten umfassen verschiedene geografische Regionen oder thematische Gebiete in den Bereichen Stromübertragung und -speicherung, Offshore-Netze für erneuerbare Energie, Wasserstofffernleitung und -speicherung, Elektrolyseure, intelligente Gasnetze, intelligente Stromnetze sowie Speicherung und Transport von CO2.