Erwägungsgrund 47 32022R0869
In einem zunehmend integrierten Energiebinnenmarkt sind klare und transparente Regeln für die grenzüberschreitende Kostenaufteilung erforderlich, um die Investitionen in grenzüberschreitende Infrastrukturen und in Vorhabenmit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu beschleunigen. Es ist von entscheidender Bedeutung, einerseits für einen stabilen Finanzierungsrahmen für die Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu sorgen und gleichzeitig den Bedarf an finanzieller Unterstützung zu minimieren und andererseits interessierte Investoren mit angemessenen Anreizen und Finanzmechanismen zu unterstützen. Bei der Entscheidung über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung sollten die nationalen Regulierungsbehörden die effizient angefallenen gesamten Investitionskosten, die nach ihren nationalen Ansätzen und Methoden für ähnliche Infrastrukturen relevant sind, grenzüberschreitend aufteilen und in ihre nationalen Tarife einbeziehen; danach sollten sie gegebenenfalls ermitteln, ob die Auswirkungen auf die nationalen Tarife eine unverhältnismäßige Belastung für die Verbraucher in den jeweiligen Mitgliedstaaten darstellen könnten. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die Gefahr einer doppelten Förderung von Vorhaben vermeiden, indem sie die tatsächlichen oder die veranschlagten Entgelte und Erlöse berücksichtigen. Diese Entgelte und Erlöse sollten nur insoweit berücksichtigt werden, als sie der Deckung der betreffenden Kosten dienen und mit den Vorhaben in Verbindung stehen.