Erwägungsgrund 53 32022R0869
Die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 war mit dem Mehrwert verbunden, dass durch eine beträchtliche finanzielle Unterstützung von Seiten der Union private Finanzmittel mobilisiert werden konnten, um Vorhaben von europaweiter Bedeutung umzusetzen. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzlage und der Haushaltszwänge sollte die gezielte Unterstützung durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente im Wege des mehrjährigen Finanzrahmens fortgesetzt werden, um die Nutzeffekte für die Unionsbürger zu maximieren und neue Investoren für Investitionen in die in einem Anhang dieser Verordnung aufgeführten vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete zu gewinnen und gleichzeitig den Haushaltsbeitrag der Union auf ein Minimum zu begrenzen.