Erwägungsgrund 36 32022R0869
Die Planung und Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in der Union im Bereich der Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastrukturen sollte koordiniert werden, um dort Synergien zu erzeugen, wo dies insgesamt in wirtschaftlicher, technischer, umwelt- oder klimapolitischer oder raumplanerischer Hinsicht sowie unter angemessener Berücksichtigung der relevanten Sicherheitsaspekte sinnvoll ist. Auf diese Weise könnte bei der Planung der verschiedenen europäischen Netze der Integration von Verkehrs-, Kommunikations- und Energienetzen Vorrang eingeräumt werden, damit ein möglichst geringer Flächenverbrauch sichergestellt wird. Für eine Integration des Energiesystems, die die verschiedenen Branchen umfasst, ist eine gemeinsame Zielsetzung hinsichtlich der Netze erforderlich, wobei nach Möglichkeit stets auf die Wiederverwendung bereits bestehender und/oder stillgelegter Trassen zurückzugreifen ist, um sozioökonomische, ökologische, klimatische und finanzielle Belastungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.