Erwägungsgrund 56 32022R0869
Gibt es in einem Mitgliedstaat keinen ÜNB bzw. FNB, so gelten die Verweise auf ÜNB bzw. FNB in dieser Verordnung entsprechend für Verteilernetzbetreiber (VNB).
Gibt es in einem Mitgliedstaat keinen ÜNB bzw. FNB, so gelten die Verweise auf ÜNB bzw. FNB in dieser Verordnung entsprechend für Verteilernetzbetreiber (VNB).