Erwägungsgrund 18 32023R0606
Um die Transparenz und Integrität von Anlagen in in Drittländern gelegene Vermögenswerte für Anleger, die Verwalter von ELTIF und die zuständigen Behörden sicherzustellen, sollten die Anforderungen in Bezug auf Investitionen in qualifizierte Portfoliounternehmen aus Drittländern an die in der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Standards angeglichen werden. Sie sollten ferner an die Standards angeglichen werden, die in den gemeinsamen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf nicht kooperative Länder für Steuerzwecke festgelegt sind und in den Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zugrunde gelegt werden.