Verordnung (EU) 2023/606 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit Verwalter von ELTIF genügend Zeit haben, um sich an die Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich der Anforderungen an den Vertrieb von ELTIF an Anleger, anzupassen, sollte der Beginn der Anwendung dieser Verordnung neun Monate nach ihrem Inkrafttreten liegen.
Erwägungsgrund 49 32023R0606Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen