Erwägungsgrund 10 32023R0606
Um private Kapitalströme in ökologisch nachhaltigere Investitionen zu fördern, sollte klargestellt werden, dass ELTIF auch in grüne Anleihen investieren können. Gleichzeitig sollte auch sichergestellt werden, dass ELTIF auf langfristige Investitionen ausgerichtet sind und dass die Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf zulässige Anlagevermögenswerte eingehalten werden. Daher sollten grüne Anleihen, die diese Zulässigkeitskriterien erfüllen und gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen begeben werden, ausdrücklich in die Liste der Anlagevermögenswerte aufgenommen werden.