Verordnung (EU) 2023/606 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Wenn darüber hinaus die Beurteilung der Eignung zu dem Ergebnis führt, dass ein ELTIF für einen Kleinanleger nicht geeignet ist, und dieser Anleger dennoch beabsichtigt, die Transaktion durchzuführen, sollte die ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Kleinanlegers eingeholt werden, bevor der Vertreiber oder Verwalter des ELTIF die Transaktion durchführt.
Erwägungsgrund 42 32023R0606Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen