Erwägungsgrund 37 32023R0606
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/760 muss der Verwalter eines ELTIF im ELTIF-Prospekt Informationen über die mit der Investition in diesen ELTIF verbundenen Gebühren zur Verfügung stellen. Die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält jedoch ebenfalls Anforderungen an die Offenlegung von Gebühren. Im Sinne transparenterer Gebührenstrukturen sollte die in der Verordnung (EU) 2015/760 enthaltene Anforderung an die in der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 enthaltene Anforderung angepasst werden.