Erwägungsgrund 50 32023R0606
Aufgrund der potenziellen Illiquidität zulässiger Vermögenswerte und der langfristigen Ausrichtung von ELTIF kann die Einhaltung von während ihrer Laufzeit eingeführten Änderungen an den Vertragsbedingungen der Fonds und an den regulatorischen Anforderungen — ohne dabei das Vertrauen ihrer Anleger zu beeinträchtigen — für ELTIF mit Schwierigkeiten verbunden sein. Daher ist es notwendig, Übergangsbestimmungen für diejenigen ELTIF vorzusehen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassen wurden. Derartige ELTIF sollten sich jedoch auch dafür entscheiden können, dieser Verordnung zu unterliegen, sofern die für den ELTIF zuständige Behörde entsprechend unterrichtet wird.