Erwägungsgrund 47 32023R0606
Derzeit sind nach der Verordnung (EU) 2015/760 potenzielle Kleinanleger, deren Finanzinstrument-Portfolio 500000 EUR nicht übersteigt, verpflichtet, anfänglich eine Mindestinvestition von 10000 EUR in einen oder mehrere ELTIF zu tätigen; zudem dürfen diese Anleger insgesamt nicht mehr als 10 % ihres Finanzinstrument-Portfolios in ELTIF investieren. In Kombination stellen das Erfordernis einer anfänglichen Mindestinvestition von 10000 EUR und die Begrenzung der Gesamtinvestitionen auf 10 % für Kleinanleger ein erhebliches Hindernis für Investitionen in ELTIF dar, was nicht mit dem Ziel von ELTIF vereinbar ist, ein alternatives Investmentfondsprodukt für Kleinanleger zu schaffen. Daher ist es notwendig, das Erfordernis einer anfänglichen Mindestinvestition von 10000 EUR und die Begrenzung der Gesamtinvestitionen auf 10 % aufzuheben.