Erwägungsgrund 29 32023R0606
Vor dem Hintergrund der Anhebung der Obergrenzen für die Aufnahme von Barkrediten durch ELTIF und der Aufhebung bestimmter Beschränkungen für die Aufnahme von Barkrediten in Fremdwährungen sollten Anleger umfassendere Informationen darüber erhalten, welche Strategien und Obergrenzen ELTIF in Bezug auf die Kreditaufnahme anwenden. Daher sollten die Verwalter von ELTIF verpflichtet werden, im Prospekt des betreffenden ELTIF die Obergrenzen für die Kreditaufnahme ausdrücklich offenzulegen.