Erwägungsgrund 16 32023R0606
Derzeit wird durch die Verordnung (EU) 2015/760 verhindert, dass ELTIF Investitionen in Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen und andere Finanzunternehmen vornehmen können. In jüngster Zeit zugelassene innovative Finanzunternehmen wie FinTechs könnten jedoch bei der Förderung digitaler Innovationen, der allgemeinen Effizienz der Finanzmärkte in der Union und der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle spielen und zur Widerstandsfähigkeit und Stabilität der Finanzmarktinfrastruktur der Union und der Kapitalmarktunion beitragen. Derartige Finanzunternehmen konzipieren, entwickeln oder bieten innovative Produkte oder Technologien an, die darauf abzielen, bestehende Geschäftsmodelle, Verfahren, Anwendungen und Produkte zu automatisieren oder zu verbessern oder neue zu schaffen, was den Finanzmärkten und den Finanzinstituten der Union sowie der Erbringung von Finanzdienstleistungen für Finanzinstitute, Unternehmen oder Verbraucher zugutekommt. Derartige Finanzunternehmen machen auch spezifische Regulierungs-, Aufsichts- oder Überwachungsverfahren effizienter und wirksamer oder modernisieren die Compliance-Funktionen im Zusammenhang mit der Regulierung, Aufsicht oder Überwachung in Finanz- und Nichtfinanzinstituten. Es ist daher wünschenswert, die Verordnung (EU) 2015/760 zu ändern, damit ELTIF in in jüngster Zeit zugelassene innovative Finanzunternehmen investieren können. Da es sich um einen dynamischen und sich rasch entwickelnden Bereich handelt, sollte es ELTIF gestattet sein, in Finanzunternehmen zu investieren, bei denen es sich nicht um Finanzholdinggesellschaften oder gemischte Unternehmen handelt, sondern um beaufsichtigte Unternehmen, die weniger als fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Erstinvestition zugelassen oder registriert wurden.