Erwägungsgrund 45 32023R0606
Wenn der Vertrieb von ELTIF an Kleinanleger oder die Platzierung von ELTIF bei Kleinanlegern über einen Vertreiber erfolgt, so sollte dieser Vertreiber die geltenden Anforderungen der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten. Um für Rechtssicherheit zu sorgen und Doppelarbeit zu verhindern, sollte die Anforderung eine Beurteilung der Eignung vorzulegen, als erfüllt gelten, wenn der Kleinanleger eine Anlageberatung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU erhalten hat.