Erwägungsgrund 53 32023R0956
Um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um gegen Umgehungspraktiken vorzugehen. Die Kommission sollte das Risiko einer solchen Umgehung in allen Sektoren, für die die vorliegende Verordnung gilt, bewerten.