Erwägungsgrund 47 32023R0956
Die angemeldeten grauen Emissionen sollten durch eine Person geprüft werden, die von einer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 der Kommission ernannten nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde.