Erwägungsgrund 58 32023R0956
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen der vorliegenden Verordnung unterstützen. Die Kommission sollte koordinieren, Leitlinien herausgeben und den Austausch bewährter Verfahren unterstützen.