Erwägungsgrund 28 32023R0956
Der Kreis der vom CBAM erfassten Waren oder Veredelungserzeugnisse sollte den unter das EU-EHS fallenden Tätigkeiten entsprechen, da sich das EU-EHS auf quantitative und qualitative Kriterien stützt, die mit dem Umweltziel der Richtlinie 2003/87/EG verknüpft sind, und das umfassendste Regelungssystem für Treibhausgasemissionen in der Union darstellt.