Erwägungsgrund 4 32023R0956
Die Union hat sich verpflichtet, die gesamtwirtschaftlichen Nettotreibhausgasemissionen der Union bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, wie in der Vorlage beim UNFCCC im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Aktualisierung des national festgelegten Beitrags der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten niedergelegt.