Erwägungsgrund 49 32023R0956
CBAM-Zertifikate würden sich von EU-EHS-Zertifikaten darin unterscheiden, dass deren wesentliches Merkmal die tägliche Versteigerung ist. Das Erfordernis, einen eindeutigen Preis für CBAM-Zertifikate festzulegen, würde eine tägliche Veröffentlichung äußerst aufwendig und verwirrend für Betreiber machen, da das Risiko besteht, dass die tagesaktuellen Preise bereits bei der Veröffentlichung obsolet sind. Deshalb würde eine wöchentliche Veröffentlichung der CBAM-Preise die Preisentwicklung der für den Markt freigegebenen EU-EHS-Zertifikate genauer widerspiegeln und das gleiche Klimaziel verfolgen. Die Berechnung des Preises für CBAM-Zertifikate sollte sich daher auf einen längeren, wöchentlichen, Zeitrahmen stützen, als den für das EU-EHS festgelegten täglichen Zeitrahmen. Die Kommission sollte mit der Aufgabe betraut werden, diesen Durchschnittspreis zu berechnen und zu veröffentlichen.